BZF/AZF – Sprechfunk

Der BZF/AZF -Sprechfunk wird in der Luftfahrt in folgende Kategorien unterteilt:

BZF II
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II – nur Sichtflug, deutsch, nur in Deutschland

BZF I
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I – nur Sichtflug, deutsch und englisch

AZF
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst – Instrumenten- und Sichtflug, deutsch und englisch

BZF I oder BZF II – Sprechfunk

Das Sprechfunkzeugnis Klasse I berechtigt zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache. Das BZF I ist für Flüge im Ausland vorgeschrieben. Das Sprechfunkzeugnis Klasse II berechtigt zum Sprechfunk in deutscher Sprache innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfung erfolgt nur in deutscher Sprache.

Wer schon weiß, dass er auch im Ausland fliegen will, spart sich Geld und Zeit, wenn er gleich das BZFI in englisch und deutsch ablegt. Beim BZF I ist ein weiterer Prüfungsteil gefordert. Dieser beinhaltet das Übersetzen eines englischen Textes aus dem Luftfahrtrecht von englisch nach deutsch. Hierfür genügt Schulenglisch und eine entsprechende Vorbereitung. Die Flugschule stellt dafür Beispieltexte zur.  Die BZF Prüfung kann bei einer Aussenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt werden. Es besteht die Auswahl zwischen Berlin, Bremen, Eschborn, München, Köln und Reutlingen.

Theoretische Prüfung
Es erfolgt ein Multiple-Choice-Test mit 100 Fragen. Es müssen mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet werden. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

Praktische Prüfung
Es wird ein Ab- und Anflug von einem kontrollierten Verkehrsflughafen simuliert. Beim BZF I muss entweder der Abflug oder der Anflug in Englisch durchgeführt werden.

Englischprüfung
Dieser Teil wird nur beim BZF I geprüft. Hier muss ein englischer Text aus dem Luftfahrtrecht laut vorgelesen werden und anschließend mündlich übersetzt werden.

Wichtiger Hinweis
Zur Durchführung des Sprechfunks in englischer Sprache ist ZUSÄTZLICH der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse „English Proficiency“ vorgeschrieben. Diese Prüfung muss separat abgelegt werden. (» English Proficiency)

BZF Prüfung im Rahmen der Luftfahrerprüfung

Das Sprechfunkzeugnis BFZ I/II kann auch im Rahmen der Luftfahrerprüfung für PPL, LAPL oder SPL (Segelflug. Hierfür wird nach erfolgreicher Theorieprüfung eine zusätzliche praktische Sprechfunkprüfung notwendig. Diese ist unmittelbar im Anschluss an die Theorieprüfung abzulegen. Der theoretische Teil der BZF-Prüfung ist bereits durch Bestehen der Fächer Luftrecht, Navigation und Kommunikation in der Luftfahrerprüfung abgegolten. Die BZF-Prüfung kann beim Landesbetrieb Mobilität nur unmittelbar nach einer erfolgreichen Theorieprüfung am gleichen Tag erfolgen. Einzelprüfungen BZF zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich.

Flugfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV

Die Flugfunkerlaubnis ist kein Flugfunkzeugnis. Sie wird beispielsweise beim Erwerb der Sportpilotenlizenz (UL) erteilt, nachdem der Flugschüler eine eigene Theorieprüfung zum Flugfunk bestanden hat. Die Flugfunkerlaubnis berechtigt ihren Inhaber ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs innerhalb der Lufträume G und E.

AZF – Sprechfunk

Das AZF ist das höchstmögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Es berechtigt die Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks auch auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit und schließt auch die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug ein. Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf Deutsch erfolgen, im Instrumentenflug wird auch national ausschließlich die englische Sprache verwendet. Im Zuge der Verkehrspilotenausbildung (ATPL) oder bei der Schulung zur Instrumentenflugberechtigung ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.

Voraussetzung zum Erwerb des AZF ist der Besitz des BZF I oder BZF II.

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Fächer

In den Unterrichtseinheiten werden wir auf alle relevanten Details der BZF/AZF Ausbildung eingehen.

Dazu zählen:

  • Allgemeine Grundlagen
  • METAR/ATIS
  • NOTAMS
  • Lufträume
  • Kartenkunde
  • Sprechgruppen
  • Funkbeispiel

Die Ausbildung

Die Ausbildung findet ausschließlich über den YouTube Unterrichts-Kanal statt. Die Theorie werde ich euch Stück für Stück beibringen. Dazu werden wir mit realen Ausbildungsinhalten den Theorieunterricht durchführen. Zusätzlich werde ich praktische Tipps aus meinem zu großen Erfahrungsschatz als Verkehrspilot und Ausbilder an euch weitergeben. Dies wird euch naturgemäß einen zusätzlichen Vorteil verschaffen.

Pilotsmeeting

Es steht euch zur Beantwortung euer Fragen aus dem Unterricht das sogenannte „Pilotsmeeting“ zur Verfügung. Weitere Informationen dazu findet ihr hier. Ich kann es euch nur empfehlen. Es lohnt sich.